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   LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 3-05 O 74/09   

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LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 3-05 O 74/09 (https://dejure.org/2011,74278)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.09.2011 - 3-05 O 74/09 (https://dejure.org/2011,74278)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. September 2011 - 3-05 O 74/09 (https://dejure.org/2011,74278)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Auszüge)

    Beendigung des Spruchverfahrens Squeeze-out DBV-Winterthur Holding AG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08

    Beherrschungsvertrag DBV Winterthur Holding AG

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Das Gericht hat im Verfahren 3-05 0 283/08 eine ergänzende Stellungnahme des sachverständigen Prüfers gem. Beschluss vom 22.9.2009 eingeholt.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Kammerbeschluss in der beigezogenen Akte 3-05 0 283/08 = 21 W 13/11 (dort (BI. 2190 ff) verwiesen.

    Nach Erlass dieser Entscheidung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurden mit Schreiben des Kammervorsitzenden vom 11.5.2011 die hiesigen Antragsteller auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hingewiesen und es wurde angeregt die Anträge in diesem Verfahren zurück zu nehmen, da die Bewertung der DBV Winterthur Holding AG in vorliegenden Verfahren auf den gleichen Stichtag vorzunehmen sei wie im Verfahren 3-05 0 283/08.

    Die Akte Landgericht Frankfurt am Main 3-05 0 283/08 = Oberlandesgericht Frankfurt am Main 21 W 13/11 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Im Spruchverfahren hinsichtlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (3-05 0 283/08 = OLG Frankfurt am Main 21 W 13/11), in dem zum gleichen Stichtag die Abfindung nach § 305 AktG mit identischer Methodik ebenfalls mit EUR 70, 71 festgesetzt worden war, haben weder die Kammer in ihren Beschluss vom 7.5.2010 noch das Oberlandsgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 29.4.2011 -- 21 W 13/11 -- Anlass gesehen hier eine Änderung vorzunehmen: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat hierzu ausgeführt:.

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Mit überzeugenden Gründen, die der Senat sich zu Eigen macht, hat der Bundesgerichtshof seine frühere Rechtsprechung geändert (vgl. NJW 2001, 2080) und nunmehr entschieden, dass es für die Bildung des Durchschnitts auf den Tag der Bekanntgabe und nicht auf denjenigen der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ankommt (vgl. DStR 2010, 1635 -- Stollwerk -- mit Anm. Goette).

    Zwar hat in der vorgenannten Entscheidung der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum liege und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lasse, der Börsenwert entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwicklung hochzurechnen sei (DStR 2010, 1635 -- Stollwerk -- mit Anm. Goette).

    Es ist daher sachgerecht und nicht zum Nachteil für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre die Abfindung am eines nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode im Zeitraum von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (vgl. BGH v. 19.07.2010 - II ZB 18/09, NJW 2010, 2657 = NZG 2010, 939; BGH Beschluss vom 28.06.2011 - II ZB 10/10 -- BeckRS 2011, 17372) der vorgesehen Struktuimaßnahme am 18.2.2008 zu bestimmen.

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 26 W 6/08

    Bemessung des Risikozuschlags bei der Entschädigung von Aktionären im Rahmen der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Zwar wird insoweit eingewandt, es gebe in Deutschland nur wenige an der Börse gehandelte Versicherungsunternehmen und deren Aktien befänden sich zudem vorwiegend in der Hand weniger Großaktionäre (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 17. November 2008 -- I -- 26 W 6/08 -, Juris Rdn. 20; Hartung, ZVersWiss 2001, 635, 641 f).

    Schließlich bedarf der Betafaktor auch nicht deshalb einer Korrektur, weil in einem anderen Verfahren Sachverständige ausgeführt haben, der Risikozuschlag liege bei Versicherungsunternehmen regelmäßig zwischen 1 % bis 4 % (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 17. November 2008 -- -- 26 W 6/08 -, Juris Rdn. 19).

    Wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe in dem erwähnten Spruchverfahren ergibt, handelt es sich hierbei um eine Zuschlagsgröße, die nur das allgemeine Unternehmens- und Insolvenzrisiko abdeckt, nicht hingegen das individuelle Risiko, weil dieses bereits in der Unternehmensplanung Niederschlag gefunden hatte (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 17. November 2008 -- 1 -- 26 W 6/08 -, Juris Rdn. 17).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Sie muss also dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (vgl. BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f ; BayObLG AG 1996, 127; Heer, AktG, 8. Aufl., § 327b 12n. 4).

    Hierdurch wird das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bei der Wertbestimmung berücksichtigt und darüber hinaus auch der Verkehrsfähigkeit von börsennotierten Aktien Rechnung getragen (BVerfGE 100, 289 -- NJW 1999, 3769 [3771]).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Mit überzeugenden Gründen, die der Senat sich zu Eigen macht, hat der Bundesgerichtshof seine frühere Rechtsprechung geändert (vgl. NJW 2001, 2080) und nunmehr entschieden, dass es für die Bildung des Durchschnitts auf den Tag der Bekanntgabe und nicht auf denjenigen der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ankommt (vgl. DStR 2010, 1635 -- Stollwerk -- mit Anm. Goette).

    Da auch das Ergebnis einer fundamental analytischen Bewertung letztendlich nichts anderes als eine Schätzung des Unternehmenswertes darstellt, ergibt sich, dass der Börsenkurs der Wertermittlung aufgrund betriebswirtschaftlicher Methoden jedenfalls nicht unterlegen ist (vgl. BVerfG Beschluss vom 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10 --NZG 2011, 869; OLG Frankfurt Beschluss vom 03.09.2010 - 5 W 57/09, NZG 2010, 1141; Kammerbeschluss vom 13.3.2009 -- 3-05 0 57/06 -- NZG 2009, 553; Tonner in Festschrift für Karsten Schmidt, S. 1581, 1589) zumal für den (Klein)anleger sich der Börsenwert als der Wert seiner konkreten Anlage im Regelfall darstellt (vgl. Luttermann ZIP 1999, 45, 49; Tonner a.a.O. S. 1587) Der Börsenkurs bildet aber auch darüber hinaus, beruhend auf der Annahme, dass die Börse auf der Grundlage der ihr zur Verfügung gestellten Informationen und Informationsmöglichkeiten die Ertragskraft des Unternehmens zutreffend bewertet, unter der Voraussetzung eines funktionierenden Markts einen Indikator für den Unternehmenswert (vgl. BGHZ 147, 108 NJW 2001, 2080 [2081]).

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Da der Unternehmensbewertung eine Nominalrechnung zugrunde liegt, ist in der Phase der ewigen Rente zudem ein Wachstumsabschlag zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 -- 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 150).

    Insoweit kommt der im Bewertungsgutachten verfolgte Ansatz einer großen Zahl von Vergleichsunternehmen einer in der Literatur als grundsätzlich zulässig angesehenen Heranziehung eines Branchenbetas zumindest sehr nahe (vgl. zur Heranziehung eines Branchenbetas etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 20 W 9/08 -, Juris Rdn. 181; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 746).

  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Da auch das Ergebnis einer fundamental analytischen Bewertung letztendlich nichts anderes als eine Schätzung des Unternehmenswertes darstellt, ergibt sich, dass der Börsenkurs der Wertermittlung aufgrund betriebswirtschaftlicher Methoden jedenfalls nicht unterlegen ist (vgl. BVerfG Beschluss vom 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10 --NZG 2011, 869; OLG Frankfurt Beschluss vom 03.09.2010 - 5 W 57/09, NZG 2010, 1141; Kammerbeschluss vom 13.3.2009 -- 3-05 0 57/06 -- NZG 2009, 553; Tonner in Festschrift für Karsten Schmidt, S. 1581, 1589) zumal für den (Klein)anleger sich der Börsenwert als der Wert seiner konkreten Anlage im Regelfall darstellt (vgl. Luttermann ZIP 1999, 45, 49; Tonner a.a.O. S. 1587) Der Börsenkurs bildet aber auch darüber hinaus, beruhend auf der Annahme, dass die Börse auf der Grundlage der ihr zur Verfügung gestellten Informationen und Informationsmöglichkeiten die Ertragskraft des Unternehmens zutreffend bewertet, unter der Voraussetzung eines funktionierenden Markts einen Indikator für den Unternehmenswert (vgl. BGHZ 147, 108 NJW 2001, 2080 [2081]).

    Dass die Ertragswertmethode immer ein realitätsgerechteres Ergebnis hervorbringen würde, kann aber nicht angenommen werden, weil sie mit Schätzungen und Plausibilisierungen arbeitet (vgl. OLG Frankfurt, Besohl. v. 9.12.2008 -- WpOG 2/08 NZG 2009, 74; Kammerbeschluss v. 13.3.2009 -- 3-05 0 57/06 -- a. a. 0.; Tonner a.a.O. S. 1590) und zudem selbst bei der Ermittlung des Risikozuschlags bei Marktrisikoprämie und Beta-Faktor selbst auf Bösengeschehen Bezug nimmt.

  • OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 3/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Einer Hochrechnung des dergestalt ermittelten Durchschnittskurses von 70, 71 6' auf den Bewertungsstichtag kommt in Anbetracht des geringen Zeitraumes von nur 4, 5 Monaten zwischen dem Tag der Bekanntgabe am 18. Februar 2008 und der stichtagsrelevanten Entscheidung der Hauptversammlung der DBW am 3. Juli 2008 nicht in Betracht (vgl. für einen Zeitraum von allerdings nur 2, 5 Monaten OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2010 -- 5 W 40/09 -, unveröffentlicht; vgl. ferner für einen Zeitraum von knapp 6 Monaten OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.1.2011 -- 20 W 3/09 -, Juris Rdn, 87 ff.; vgl. schließlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2010 -- 5 W 15/1 0 -, BeckRS 2011, 03054).

    Durchgreifende Bedenken gegen diese Höhe bestehen nicht, zumal von der Rechtsprechung auch ein Wert von 5, 5 % nach Steuern als angemessen erachtet worden ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2011 -- 20 W 3/09 -, Juris Rdn. 192 ff. und Beschluss vom 18. Dezember 2009 -- 20 W 2/08 -, Juris Rdn. 220 ff. dort für · Bewertungsstichtage im Jahr 2005 und 2007).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 33/09

    Spruchverfahren nach Verschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Dies entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2010, 729, 730 f; OLG Stuttgart, AG 2008, 783, 788) und steht mit den Anforderungen aus Art. 14 GG an eine effektive gerichtliche Kontrolle in Einklang.

    Soweit es die Detailplanungsphase anbelangt, hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass sich die zugrunde zu legende Ausschüttungsquote -- insoweit in Einklang mit dem 1DW S1 2008 Tz 36 -- an den Planungen der Gesellschaft auszurichten hat und es sich dabei um eine nur eingeschränkt überprüfbare unternehmerische Entscheidung handelt (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2010, 729, 730 f), Dabei kommt es -- wie regelmäßig -- entscheidend auf die geplante Ausschüttungspolitik an, da es sich um ein zukunftsgerichtetes Bewertungsverfahren handelt.

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06

    Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 5 O 74/09
    Entsprechend hat die Modifikation überhaupt keine Auswirkung auf die gewährte Abfindung und sind die Auswirkungen auf die jährlichen Ausgleichszahlungen, für deren Ermittlung der herrschenden Meinung zufolge nicht auf den Börsenkurs, sondern auf den anteiligen Ertragswert abzustellen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 20 W 10/06 -, Juris Rdn. 67; OLG Hamburg, AG 2003, 583, 585; KK/Koppensteiner, § 304 Rdn. 55; Veil, in: Spindler/Stilz, AktG, § 304 Rdn. 54), vernachlässigenswert.

    Dass es sich dabei um eine vereinfachende Typisierung der steuerlichen Verhältnisse einer inländischen Privatperson handelt, steht außer Zweifel, ist aber der Notwendigkeit geschuldet, einen für alle Anteilseigner einheitlichen Abfindungsbetrag zu ermitteln (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14, Februar 2008 - 20 W 10/06 -, Juris Rdn. 27; OLG München, Beschluss vom 17, Juli 2007 - 31 Wx 60/06 -, Juris Rdn. 31).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

  • OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11

    Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06

    Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften

  • OLG Frankfurt, 09.12.2008 - WpÜG 2/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-out: Vermutung der Angemessenheit der Abfindung

  • BGH, 28.06.2011 - II ZB 10/10

    Abfindung beim Squeeze-Out: Ermittlung des maßgeblichen Börsenwertes als

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

  • OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 5 W 15/10

    Squeeze out bei einer Aktiengesellschaft: Referenzzeitraum für die Bestimmung des

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 6 U 104/94
  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 5 W 40/09

    Squeeze-out: Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die

  • LG Gera, 31.05.2011 - 5 T 148/11

    Kein ausreichendes Bemühen eines arbeitslosen Schuldners um eine angemessene

  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 U 22/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen außenstehender Aktionäre

  • OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 8/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

  • OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 7/09

    Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Aktiengesellschaft;

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08

    Beherrschungsvertrag DBV Winterthur Holding AG

    Im Verfahren 3-05 0 74/09 vor dem Landgericht Frankfurt am Main haben mehrere ausgeschlossene Aktionäre beantragt, eine höhere Abfindung als EUR 70,71 beim Ausschluss der Minderheitsaktionäre festzusetzen.
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